Aktuell: Im Oktober täglich geöffnet | Verschärfung der Corona-Vorgaben durch den Landkreis

Liebe Gäste, aufgrund der neuesten Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, dürfen ab dem 11.10.21 in Innenräumen von Gaststätten nur Gäste bewirtet werden, welche eines der drei „g“ erfüllen: also „getestet, genesen, geimpft“ sind. Doch auch Gäste, die einfach nur gesund sind oder keinen Nachweis dabei haben, bekommen bei uns leckere Speisen und Getränke – allerdings nur…