Neue Allgemeinverfügung: 2G-Nachweis benötigt

Liebe Gäste, wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass nun laut der aktuellen Allgemeinverfügung ein 2G-Nachweis benötigt wird, um eine Gaststätte besuchen zu dürfen.  Wie Sie wissen, ist uns prinzipiell jeder Mensch willkommen. Zwar müssen wir uns an die aktuellen Vorgaben halten, sie widersprechen aber unserem Verständnis eines Gastgebers. Wir hoffen sehr, dass wir möglichst schnell…