Neue Allgemeinverfügung ab 15.11.21: 3G-Nachweis benötigt
Liebe Gäste, ab Montag, den 15.11.21 wird in Thüringen wieder eine neue Allgemeinverfügung zu Corona gelten. In unserem Landkreis gilt für die Bewirtung in Innenräumen 3G. Das heißt, Sie benötigen beim Besuch unseres Hauses einen entsprechenden 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft).